Live-Übertragungen aus dem Klassenzimmer– Überlegungen dazu

Von | 14. November 2020

In fast jeder Veranstaltung – ob mit Lehrkräften, Schulleitungen oder Eltern – wird es zum Thema: Die Live-Übertragungen von Unterricht für solche SchülerInnen, die nicht am Unterricht teilnehmen können. Stellvertretend eine Forderung aus einem offenen Brief der Elternvertreter an den Ministerpräsidenten von Freitag:

Sie werden ressourcenneutral dem Präsenzunterricht per Livestream zugeschaltet. Der Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler kann auch klassen- und schulübergreifend zusammengefasst werden.

aus dem offenen Brief an den MP

An sich ist es immer wieder ernüchternd, wie sich manche Leute den schulischen Alltag vorstellen. Und wie oft haben sich Lehrkräfte zusammengefunden und eine Binsenweisheit wie die Folgende kopfschüttelnd in die Umwelt “gespreadet” Winking smile

Nur weil ich mal eine Breze gegessen habe, bin ich noch lange kein Bäcker!

Aber im Ernst: Ich möchte mich im Folgenden mit dem Vorschlag – und der zum Teil bereits praktizierten Form – auseinandersetzen und diesen analysieren und reflektieren.

Was spricht für Live-Übertragungen aus dem Klassenzimmer?

  • Es ist einfach: An sich wird eine Webcam samt Ton im Klassenzimmer installiert und z.B. eine Videokonferenz gestartet, so dass relativ simpel die SchülerInnen zuhause das Geschehen mitverfolgen können.
  • Es ist immerhin ein Angebot: Wenn es ansonsten gar keinen sinnvoll konzipierten Distanzunterricht gab, ist ein solches Angebot in jedem Fall ein Fortschritt.
  • Es entstehen keine Lücken: Da jeder Schüler das Angebot verfolgen kann (ob im Zimmer sitzend oder zuhause), entstehen theoretisch keine Lücken zwischen den Gruppen.
  • Es schont die Lehrkräfte: Weil der Pädagoge keine zwei Gruppen bedienen muss, vereinfacht sich seine Arbeit.
  • Die Kinder sind betreut: Durch die Live-Übertragungen sind die Kinder den gewohnten Zeitraum “versorgt”.
  • Es klappt doch an der Uni und andernorts auch: An Universitäten und im HomeOffice ist diese Art der Umsetzung längst in Gebrauch und auch erfolgreich.

Was dagegen spricht…

  • Die technische Umsetzung: Bei genauerer Betrachtung ist die Umsetzung in vernünftiger Qualität gar nicht so trivial. Ohne gutes Equipment (Konferenz-Mikros, Bildschirmfreigaben,…) entstehen schnell Aufnahmen, die sich als nur schwer nutzbar erweisen und mehr nerven als nutzen.
  • Die Monotonie: 45 min ein mitunter statisches Bild mit Ton zu verfolgen, das die Aufmerksamkeit der SchülerInnen erfordert, ist monoton, langweilig und bisweilen gar stumpfsinnig.
  • Der Datenschutz: Der Klassenraum mit Schutzbefohlenen genießt einen besonders hohen Schutzbedarf. Sämtliche Erhebung von personenbezogene Daten ist zu unterlassen. Das in diesem Fall umzusetzen, ist nahezu unmöglich und bedarf der Zustimmung aller Beteiligter…. und selbst dann ist die rechtliche Wirksamkeit bei Weitem nicht sichergestellt, wie das folgende Zitat aus einer Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Problematik zeigt:

Insbesondere die Sicherstellung der Freiwilligkeit ist bei einer Live-Videoübertragung aus dem Klassenraum nicht trivial (Ungleichgewicht im Verhältnis Betroffener – Verantwortlicher; DSGVO EG 43, Satz 1:  „Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern.“)

Für den allgemeinen und verbindlichen Einsatz von Videoübertragungen aus dem Unterricht besteht u. a. aufgrund dieses Aspekt derzeit keine Rechtsgrundlage.“

  • Der Qualitätsansatz: Glaubt wirklich irgendjemand, dass eine Bildschirmaufnahme eines Unterrichts über durchschnittlich 4 Stunden auch nur ansatzweise ein Ersatz für einen vernünftig geplanten und durchgeführten Unterricht sein kann? Mit Unterrichtsqualität hat eine solche Vorlesung (und etwas anderes ist bei DSGVO-konformer Umsetzung nicht möglich) nämlich rein gar nichts zu tun.
  • Der Arbeitsschutz: Welche derer, die diese Forderung proklamieren, wäre damit einverstanden, an seinem Arbeitsplatz mehr oder weniger permanent gefilmt zu werden und im Internet sichtbar zu sein? Wer LehrerInnen in dem Kontext unterstellt, sie hätten bei einer Weigerung etwas zu verbergen, handelt nicht weniger als böswillig.
  • [Update] Die signifikante Benachteiligung und die Defizite im zwischenmenschlichen Umgang, die vor allem die „Zuhausegebliebenen“ betreffen, schneide ich hier nur kurz an, denn eine umfassende pädagogische Analyse würde den Rahmen sprengen, können andere besser, würde aber vermutlich am Fazit wenig ändern. 😉

Synthese und Ausblick

Ja, es gibt sie: Die Schulen/Kolleginnen und Kollegen, die ihre SchülerInnen alleine lassen. Aber es gibt auch genügend Möglichkeiten, SchülerInnen zuhause gut zu versorgen und trotzdem einen Unterricht anzubieten, der mehr ist als eine permanente Bitfolge, die von 8 bis 13 Uhr über das Netz fließt und Grundrechte mit Füßen tritt.

Beispiele wären:

  • Wochenplanarbeit
  • Einsatz Erklärvideos mit aktiven Phasen
  • Präsenz des Lehrers in definierten Phasen
  • Kollaborative Inhalte
  • “Vom Konsumenten zum Produzenten”
  • punktuelle, bedarfsgerechte Videokonferenzen
  • (tages-/gruppen-)alternierende Konzepte mit differenzierenden Teilen

Das alles erweist sich unserer Erfahrung nach als weit zielführender, als pauschal eine Art des Unterrichts anzubieten, die in speziellen Fällen sinnvoll sein kann, aber im Querschnitt einen Unterricht propagiert, der mit den Anforderungen an ein modernes, den aktuellen Herausforderungen angemessenes Unterrichten beinahe gar nichts gemein hat.

Ein Gedanke zu „Live-Übertragungen aus dem Klassenzimmer– Überlegungen dazu

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